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2.4.2015
Zur neuen ZIM*-Richtlinie können ab 15. Mai 2015 neue Anträge gestellt werden.
Das Projektträger-Ausschreibungsverfahren für die neue Richtlinie läuft aktuell. Bis zum 15. Mai 2015 wird auf www.zim-bmwi.de bekannt gegeben, an wen neue Anträge gerichtet werden können. Formell wird die neue Richtlinie bereits am 15. April 2015 mit Veröffentlichung des endgültigen Richtlinientexts in Kraft treten.
Die neue Richtlinie sieht Fördersummen von bis zu 50% von maximalen Projektkosten von 380.000 € vor. Der neue Richtlinientext ist hier abrufbar.
* ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
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